Tierparkordnung

Mit dem Kauf eines Tickets des Tierparks oder mit dem Betreten des Tierparkgeländes erkennen Sie die nachfolgende Tierparkordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten:

  • Die Eintrittskarten/Saisonkarten sind während des Aufenthalts im Tierpark mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlassen des Tierparks verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  • Es ist untersagt, Tiere zu necken, auf Felsen, Bäume und Zäune zu klettern, eingehegte Anlagen (mit Ausnahme der begehbaren Gehege) zu betreten und Einfriedungen zu be- oder übersteigen. Fütterungsverbote sind unbedingt zu beachten! Den Anweisungen der Mitarbeiter des Tierparks ist Folge zu leisten. Die Anweisungen bezüglich der Ruhezonen in unseren begehbaren Gehegen sind strikt zu beachten.
  • Die Mitnahme von Tretautos, Fahrrädern, Rollern, Dreirädern, Schlittschuhen, Skateboards usw. ist, ebenso wie das Betreten der Eisflächen, untersagt. Für Kinder stehen Kinderspielplätze im Tierpark zur Verfügung.
  • Das Mitführen von Tieren – auch Haustieren – in den Tierpark ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Tiere, die angeleint geführt oder in einer Tragetasche transportiert werden.
  • Wurfgeschosse, Taschenmesser oder andere gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt und müssen am Eingang abgegeben werden. Alkoholisierten Personen wird der Eintritt untersagt. Das Benutzen eines Grills (auch Gasgrill) und der Umgang mit offenem Feuer sind nur auf unserem Grillplatz erlaubt. Hier ist eine vorherige Reservierung erforderlich.
  • In geschlossenen Räumen herrscht auf dem Gelände absolutes Rauchverbot. Zur Entsorgung der Zigarettenkippen sind die entsprechenden Behälter zu benutzen.
  • Wir behalten uns vor, angekündigte Aktionen kurzfristig zu ändern.
  • Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Tierparkordnung kann den sofortigen Verweis vom Tierparkgelände zur Folge haben.

Sicherheitshinweise
Die Tierpark Gettorf GmbH & Co. KG weist Sie ausdrücklich auf die Gefahren hin, die sich aus dem Betrieb und dem Besuch unseres Tierparks ergeben können:

Auf den Wegen können Wurzeln, verschobene Platten, Kot von Tieren oder ähnliche Begebenheiten Hindernisse bereiten. Es besteht Sturzgefahr. Der Kontakt mit Tieren und den Pflanzen und Bäumen des Geländes des Tierparks sowie das Nutzen der Spielgeräte kann zu Verschmutzungen oder Beschädigung Ihrer Kleidung führen. Affen können Brillen und andere Accessoires klauen und beschädigen, wenn Sie sich über Absperrungen beugen oder diese übertreten/verschieben. Eine Haftung wird nicht übernommen. Der Kontakt zu unseren Tieren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Nutzung unserer Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Spielgeräte sind nur gemäß Ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.

Die Tierparkleitung behält sich vor, Teile des Tierparks oder auch den gesamten Park aufgrund akuter Gefahrenlagen (z.B. Unwetter, Tierausbruch) zu schließen.

Zutritt von Kindern, Haftung der Aufsichtspflichtigen
Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger aufsichtspflichtiger Erwachsener gestattet. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, tragen die Aufsichtspflichtigen bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht die Verantwortung.

Aus sicherheitstechnischen sowie tiergärtnerischen Gründen sind Teile des Tierparks und dessen Betriebsgrundstücks kameraüberwacht.

Tierpark Gettorf GmbH & Co. KG, Stand: September 2021

Auf unserer Webseite nutzen wir eine Karte von Openstreetmap. Wenn Sie die Karte sehen wollen, drücken Sie bitte auf den untenstehenden Knopf.